Was verdienen Abgeordnete?

Die Landtagsmehrheit entscheidet darüber, wie viel Geld alle Abgeordneten erhalten. Auch wir bekommen höhere Diäten, sobald die Mehrheit das beschließt, unabhängig davon, wie wir entsprechende Änderungen des Abgeordnetengesetzes politisch bewerten. Deshalb füllen wir seit 2009 einen Spendentopf für soziale und kulturelle Projekte.

Die Grundentschädigung ist für sächsische Verhältnisse ein sehr gutes Einkommen und überhaupt kein Grund, sich zu beklagen. Sie beträgt derzeit monatlich 6.237,04 Euro brutto  und wächst regelmäßig, seitdem CDU und FDP 2010 ein Indexmodell durchgesetzt hatten. Die jährliche Steigerung wurde anhand der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, des Bruttoinlandsprodukts, des Eckregelsatzes für Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II sowie des aktuellen Rentenwerts berechnet. Die Koalition aus CDU, GRÜNEN und SPD hat die Grundentschädigung nun an die Entwicklung der Nominallöhne geknüpft und sie zusätzlich auf das Niveau eines Richtergehalts in der Besoldungsgruppe R2 Stufe 6 (derzeit 6.150,93 Euro pro Monat) erhöht. Diese zweimalige Erhöhung innerhalb von fünf Monaten ist unangemessen!

Auf die monatliche Grundentschädigung sind wie bei anderen Arbeitseinkommen Steuern und Sozialbeiträge zu entrichten. Auch der Parteibeitrag und im Falle der LINKEN ein Mandatsträgerbeitrag werden fällig. Der Parteibeitrag beträgt ab einem Nettoeinkommen von 2.501 Euro vier Prozent des Nettoeinkommens (das sind also mindestens 100,04 Euro im Monat), der Mandatsträgerbeitrag derzeit 891,53 Euro netto im Monat. Hinzu kommt der Mitgliedsbeitrag für die Partei der Europäischen Linken, der vom Mitglied selbstständig festgelegt wird und mindestens 0,50 Euro im Monat beträgt. Die LINKEN-Abgeordneten Juliane Nagel und Marco Böhme geben auf ihren Webseiten detailliert Auskunft über ihre Einnahmen und Ausgaben.

Zur Deckung der mandatsbezogenen Kosten erhalten die Abgeordneten neben der Grundentschädigung eine steuerfreie monatliche Aufwandspauschale. Sie beträgt seit dem 1. April 2019 und abhängig von der Entfernung der Hauptwohnung zum Sitz des Landtages:

Bei Hauptwohnsitz in Dresden                                                    3.4613,31 Euro

Bei Hauptwohnsitz in Entfernung bis 50 Kilometer                   4.018,89 Euro

Bei Hauptwohnsitz in Entfernung bis 100 Kilometer                 4.271,71 Euro

Bei Hauptwohnsitz in Entfernung über 100 Kilometer              4.525,67 Euro

Daraus werden Bürokosten bezahlt – Miete, Heizkosten, Strom, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Kosten für Telefon und Internet –, ferner Fahrt- und Übernachtungskosten der Abgeordneten, ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie von Referentinnen und Referenten bei Veranstaltungen, ferner Honorare, Bewirtung und ähnliche Ausgaben. Die Kostenpauschale wird jährlich zum 1. April entsprechend der Entwicklung des Preisindexes für die Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte im Freistaat Sachsen angepasst.